CESSNA UND CO.
Voraussetzung:
Ein Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Auszug aus dem Kraftfahrt-Bundesamtes, Polizeiliches Führungszeugnis Ausbildungsbeginn ist schon mit 16 Jahren möglich. Erhalt der Lizenz mit 17 Jahren. Eine Altersbeschränkung nach oben gibt es nicht. Das Tragen einer Brille ist bis zu den Grenzwerten für Privatpiloten kein Hindernis.
Theorie-Ausbildung:
Es werden etwa 100 Std. Unterricht in den Fächern: Luftrecht, Wetterkunde, Navigation, Technik, Verhalten in besonderen Fällen und menschliches Leistungsvermögen gegeben. Außerdem ist ein Vorbereitungskurs zum Erwerb des Sprechfunkzeugnisses (Flugfunk) in deutscher, bzw. englischer Sprache möglich.
Flugausbildung:
Die Flugausbildung umfasst min. 45 Stunden. Die Ausbildung erfolgt wahlweise auf Cessna 152 oder 172. Davon werden bereits 10 Flugstunden im Alleinflug absolviert.
Bedingungen:
Um Ihre Lizenz zu erhalten, müssen Sie innerhalb der letzten 12 Monate 12 Flugstunden, davon 6 Flugstunden als Pilot in Command sowie einen Übungsflug mit einem Fluglehrer von mindestens einer Flugstunde absolvieren. Für diese und weitere Flüge können Sie bei uns 2- oder 4-sitzige Flugzeuge der Marken Cessna und Piper chartern.
Außerdem ist abhängig von Ihrem Alter, periodisch eine Erneuerung Ihres Fliegerärztlichen Tauglichkeitszeugnisses erforderlich.
Vorkenntnisse:
Es sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich. Der notwendige Stoff wird Ihnen in lockerer, leicht verständlicher Form vermittelt.
Lernen ist Pflicht, Englischkenntnisse sind nicht Voraussetzung.




