NACHTFLUG - NVFR
Night Visual Flight Rules
Voraussetzungen
Voraussetzung zum Erwerb der Berechtigung ist die JAR-FCL oder CVFR-Berechtigung.
Theorieunterricht
Eine theoretische Ausbildung gibt es nicht.
Flugausbildung
Die praktische Ausbildung umfaßt mindestens 5 Flugstunden, davon 1 Std. Überlandflug sowie fünf Starts und Landungen bei Nacht im Alleinflug.
Außerhalb der gesetzlichen Sommerzeit ist die Ausbildung jederzeit möglich, feste Lehrgangstermine gibt es nicht. Im Sommer kann Nachtflugausbildung ebenfalls durchgeführt werden, sie ist dann jedoch mit erheblichen PPR-Gebühren an einigen Flugplätzen verbunden.




