§ 1 Allgemeine Bedingungen

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen durch die Flugschule Jesenwang GmbH & Co. KG. Diese gelten für zukünftige Geschäftsbeziehungen auch dann, wenn auf sie nicht nochmals ausdrücklich Bezug genommen wird.
  • Lieferungen erfolgen ausschließlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Etwaige entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn sie vor Vertragsschluß ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden.
  • Angaben in Prospekten, Katalogen, Anzeigen, Typenlisten, Datenblättern und sonstigen Werbeschriften stellen keine über die normale Gewährleistung hinausgehende Zusicherung von Eigenschaften im Sinne des § 459 Abs. 2 BGB dar. Solche Eigenschaftszusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der gesonderten schriftlichen Bestätigung durch unsere Geschäftsleitung.
  • Wir sind berechtigt, die Produkte weiterzuentwickeln. Abweichungen des gelieferten gegenüber dem bestellten Gegenstand sind insoweit zulässig, wenn sie dem Kunden zumutbar sind.

§ 2 Preise

  • Es gelten die bei Eingang der Bestellung gültigen Preise. Die Preise verstehen sich zuzüglich Verpackung, Transport und der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Kosten einer vom Kunden gewünschten Fracht und Transportversicherung trägt ebenfalls der Kunde.

§ 3 Zahlungsbedingungen

  • Zahlungen sind ohne Abzug sofort nach Rechnungserhalt fällig. Soweit der Kunde Kaufmann ist, stehen ihm ein Zurückbehaltungsrecht und die Einrede des nichterfüllten Vertrags nicht zu.
  • Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Ihre Ablehnung bleibt vorbehalten. Alle mit ihnen verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Wir übernehmen keine Haftung für rechtzeitige Vorlage, Protesterhebung, Benachrichtigung und Zuleitung.
  • Verzug mit der Bezahlung unserer Forderung tritt dann ein, wenn wir an die Zahlung erinnern oder Zahlung innerhalb einer bestimmten Frist bzw. zu einem bestimmten Termin verlangen, auch wenn dies nicht ausdrücklich als Mahnung bezeichnet wird. Wir berechnen einen Verzugszins von 4 v.H. über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank.
  • Der Kunde hat unsere Abrechnungen, Saldenfeststellungen usw. innerhalb eines Monats nach Zugang auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Einwendungen sind innerhalb dieser Zeit zu erheben. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Gesetzliche Ansprüche bei begründeten Einwendungen bleiben unberührt.

§ 4 Lieferung / Versendung

  • Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung.
  • Alle Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt einer rechtzeitigen Belieferung.
  • Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt, bei Aufruhr, Betriebsstörungen, Streik.
  • Teillieferungen sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung als selbständige Leistung.
  • Im Falle des Verzugs der Flugschule Jesenwang GmbH & Co. KG von mehr als 3 Monaten kann der Kunde nach schriftlicher Kündigung vom Vertrag zurücktreten.
  • Verzugsschaden und Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen.
  • Der Versandweg wird nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt.
  • Lieferung und Versand erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Sach- und Verzögerungsgefahr geht in jedem Fall zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, zu dem wir die Ware der Post oder einem anderen Versender übergeben haben.
  • Für nicht ordnungsgemäße Verpackung haften wir nur bei grobem Verschulden.

§ 5 Stornierungen

  • Akzeptieren wir im Einzelfall Stornierungen, werden Stornokosten in Höhe von 5% des Nettopreises, mindestens EUR 10,00 in Rechnung gestellt. Verweigert der Kunde aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, die Abnahme der bestellten Ware, so sind wir berechtigt, als Schadensersatz 30% des Nettopreises zu fordern. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

  • Das Eigentum an von uns gelieferten Gegenständen bleibt vorbehalten bis zum vollständigen Ausgleich unserer Forderung auch aus anderen Verträgen und aus laufender Rechnung gegen den Kunden, das gleiche gilt auch dann, wenn einzelne oder unsere sämtlichen Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und das Saldo gezogen und anerkannt ist.
  • Der Abnehmer ist zur Weiterveräußerung nur unter Eigentumsvorbehalt und nur im normalen Geschäftsverkehr berechtigt, nicht jedoch zu Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstigen außergewöhnlichen Verfügungen. Die Forderungen aus der Weiterveräußerung werden bereits jetzt einverständlich an uns abgetreten. Der Abnehmer/Kunde darf sie einziehen, er hat die eingegangenen Beträge aber treuhänderisch unter gesonderter Aufbewahrung und Buchung für uns zu verwalten.

§ 7 Programmnutzung

  • Der Kunde ist nicht berechtigt, Software-Produkte zu vermieten oder zu verleihen.
  • Der Erwerb eines Programms umfaßt das Recht, das erworbene Programm auf einem PC oder in einem Netzwerk auf einem Arbeitsplatz zu nutzen, sofern keine andere schriftliche Zusage der Flugschule Jesenwang GmbH & Co. KG vorliegt. Die gleichzeitige Nutzung auf mehreren PC oder durch mehrere Anwender im Netzwerk bedarf darüber hinaus einer Zusatzvereinbarung.
  • Für die richtige Auswahl, ordnungsgemäße Verwendung, Überwachung und die Folgen der Benutzung ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.

§ 8 Mängelrüge / Gewährleistung

  • Der Kunde hat unsere Lieferungen unverzüglich auf Mängel, Fehlmengen usw. sorgfältig zu untersuchen und Beanstandungen unverzüglich und detailliert schriftlich anzuzeigen. Dies muß spätestens zwei Wochen nach Anlieferung erfolgen. Zeigt sich ein vor Übergabe vorhandener Mangel später (verdeckter Mangel), so ist dieser ebenso nach seiner Entdeckung anzuzeigen.
  • Erfüllt der Kunde die ihm obliegenden Untersuchungs- und Rügepflichten nicht oder nicht rechtzeitig, so sind sämtliche Ansprüche wegen solcher Mängel ausgeschlossen.
  • Bei berechtigten Mängelrügen leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Wird ein Mangel nicht innerhalb angemessener Frist durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung beseitigt, so kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder ein Rückgängigmachen des Vertrags verlangen.
  • Der Kunde verliert alle Gewährleistungsansprüche, wenn er die von uns gelieferten Gegenstände unsachgemäß installiert, sie bearbeitet oder verändert.
  • Ist der Kunde Vollkaufmann, kann die Flugschule Jesenwang GmbH & Co. KG für Produkte oder Zulieferteile, die nicht von der Flugschule Jesenwang GmbH & Co. KG hergestellt wurden, die Gewährleistungsansprüche der Flugschule Jesenwang GmbH & Co. KG gegen den Zulieferer an den Kunden abtreten und ihn an den Zulieferer verweisen. In diesem Fall ist eine Haftung der Flugschule Jesenwang GmbH & Co. KG nur dann gegeben, wenn der Kunde den Zulieferer gerichtlich in Anspruch genommen hat.
  • Alle Ansprüche wegen oder im Zusammenhang mit Mängeln verjähren einheitlich in 6 Monaten seit Übergabe des Produkts. Ansprüche wegen unerlaubter Handlung oder Arglist bleiben davon ausgenommen.

§ 9 Haftung

  • Für völlige Fehlerfreiheit der Hard- / Software wird nicht gehaftet. Gewährleistung und Haftung beschränken sich nur darauf, daß das Produkt im Sinne der Produktbeschreibung grundsätzlich brauchbar ist.
  • Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, sind Schadensersatzansprüche jeder Art, insbesondere wegen Mangelfolgeschäden oder unerlaubter Handlung und auch für Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, ausgeschlossen. Die Haftung für grobes Verschulden, für zugesicherte Eigenschaften und die Haftung nach dem Produkthaftpflichtgesetz bleiben unberührt.
  • In jedem Fall ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

§ 10 Verschiedenes

  • Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies weder die Gültigkeit der anderen Bestimmungen noch die Wirksamkeit der auf diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beruhenden Verträge im Ganzen. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem gewünschten wirtschaftlichen Zweck nahekommt.
  • Erfüllungsort für unsere Lieferungen/Leistungen ist München, für die Zahlungspflicht des Kunden dessen Sitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Begründung der Verpflichtung.
  • Für Vollkaufleute ist Jesenwang auch für Urkunden-, Scheck- und Wechselklagen- ausschließlicher Gerichtsstand. Wir können jedoch nach unserer Wahl auch an einem sonstigen allgemeinen oder besonderen Gerichtsstand klagen.